Allgemeine Geschäftsbedingungen – Medikamentenabonnement

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für den Vertrag zwischen dem Patienten („Patient“) und Nationale Apotheek in Bezug auf das Medikamentenabonnement („Medikamentenabonnement“).
1.2 Für das Medikamentenabonnement gelten zusätzliche Bedingungen, die mit einem separat abgeschlossenen Gesundheitsdienstleistungsabonnement mit dem Gesundheitsdienstleister („Serviceabonnement“) zusammenhängen.
1.3 Ergänzend gelten die allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen von Nationale Apotheek (abrufbar unter: https://nationale-apotheek.nl/algemene-voorwaarden/) für alle pharmazeutischen Leistungen, insbesondere für die Lieferung, Zahlung und Rückgabe von Medikamenten.
1.4 Im Falle von Widersprüchen:
- haben diese Bedingungen Vorrang in Bezug auf das Medikamentenabonnement;
- unterliegen pharmazeutische Angelegenheiten den Apothekenbedingungen.
2. Voraussetzungen für das Medikamentenabonnement
2.1 Voraussetzung für das Medikamentenabonnement ist, dass der Patient über ein passendes und aktives Serviceabonnement verfügt, für die verschriebene Medikation geeignet ist und bleibt sowie über ein gültiges Rezept des Gesundheitsdienstleisters verfügt.
2.2 Wird das Serviceabonnement beendet, ausgesetzt oder ungültig, endet das Medikamentenabonnement ebenfalls gemäß diesen Bedingungen und soweit gesetzlich zulässig.
2.3 Der Patient erkennt diese Bedingungen bei Abschluss des Vertrags an und akzeptiert sie.
3. Laufzeit und Beginn
3.1 Das Medikamentenabonnement wird für eine Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, die dem Patienten vor Vertragsschluss mitgeteilt wird.
3.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endet das Medikamentenabonnement, sofern keine Verlängerung gemäß Artikel 4 erfolgt.
4. Verlängerung und Fortführung
4.1 Vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann dem Patienten ein Angebot zur Verlängerung unterbreitet werden.
4.2 Ergreift der Patient keine Maßnahmen, endet das Medikamentenabonnement nach Ablauf der festgelegten Vertragsdauer.
4.3 Der Patient wird hierüber rechtzeitig informiert.
5. Lieferung von Medikamenten
5.1 Medikamente werden ausschließlich auf Grundlage eines gültigen Rezepts des Gesundheitsdienstleisters und nur insoweit bereitgestellt, als ein passendes und aktives Serviceabonnement besteht.
5.2 Der Patient ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Anweisungen zur Anwendung und Lagerung strikt zu befolgen.
6. Wechsel der Medikation
6.1 Im Falle einer medizinischen Notwendigkeit oder eines Notfalls kann die Medikation auf Initiative eines Arztes geändert werden. Verlangt Nationale Apotheek dies im Zusammenhang mit einer solchen Änderung, hat der Patient die betreffende Medikation an die Apotheke zurückzugeben.
6.2 Eine nicht-medizinische Änderung der Medikation auf Wunsch des Patienten ist ausschließlich innerhalb der von Nationale Apotheek vorgesehenen Übergangszeiträume und nach Rücksprache mit einem Arzt zulässig. Eine solche Änderung wird ausschließlich auf Grundlage eines neuen Rezepts und eines neuen Medikationszyklus wirksam.
7. Beendigung
7.1 Nach Ablauf der festgelegten Vertragsdauer im Sinne von Artikel 4 kann der Patient das Medikamentenabonnement gemäß diesen Bedingungen beenden.
7.2 Ist dies medizinisch erforderlich, kann das Medikamentenabonnement mit sofortiger Wirkung beendet werden. In diesem Fall ist ungenutzte Medikation an die Apotheke zurückzugeben.
7.3 Nationale Apotheek ist berechtigt, das Medikamentenabonnement mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn die Voraussetzungen gemäß Artikel 2 nicht mehr erfüllt sind.
7.4 Eine vorzeitige Beendigung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit und Genehmigung durch Nationale Apotheek möglich und wird von Fall zu Fall beurteilt, unter anderem bei schwerwiegenden persönlichen oder finanziellen Umständen.
7.5 Bei Beendigung bezahlt der Patient die verbleibende Medikation an die Apotheke oder gibt diese Medikation an die Apotheke zurück, sofern und soweit hierüber vorab eine Abstimmung erfolgt ist und die Apotheke ihre Genehmigung erteilt hat.
7.6 Das Medikamentenabonnement kann nur fortbestehen, solange die Voraussetzungen gemäß Artikel 2 erfüllt sind.
8. Defekte Medikation
8.1 Bei Verdacht auf einen Defekt unterstützt die Apotheke den Patienten bei dessen Prüfung und Abwicklung; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die Apotheke für Defekte außerhalb ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nicht haftet.
9. Pflichten des Patienten
9.1 Der Patient ist verpflichtet, ärztlichen Rat zu befolgen, die Medikation ordnungsgemäß zu lagern und etwaige Probleme rechtzeitig zu melden.
9.2 Verlust, unsachgemäße Verwendung oder Fahrlässigkeit erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Patienten und begründen keinen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.
10. Keine Pausierung
10.1 Das Medikamentenabonnement kann nicht pausiert werden.
11. Automatische Abrechnung
11.1 Mit Abschluss des Medikamentenabonnements stimmt der Patient der automatischen periodischen Rechnungsstellung und dem Einzug zu.
11.2 Zahlungen werden periodisch in Rechnung gestellt und über die vom Patienten angegebene Zahlungsmethode eingezogen.
11.3 Der Patient ist dafür verantwortlich, korrekte Zahlungsdaten bereitzustellen und aktuell zu halten sowie für eine ausreichende Deckung zu sorgen.
11.4 Rechnungen enthalten eine klare Spezifikation der in Rechnung gestellten Kosten.
12. Rückgaben und Medikation
12.1 Rückgaben von Medikamenten werden gemäß den Bedingungen von Nationale Apotheek abgewickelt.
12.2 Rückgaben begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung.
13. Streitigkeiten und anwendbares Recht
13.1 Auf diesen Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung.
13.2 Streitigkeiten in Bezug auf Gesundheitsdienstleistungen werden durch den Vertrag mit dem Gesundheitsdienstleister geregelt. Streitigkeiten in Bezug auf Medikation werden durch den Apothekenvertrag geregelt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Diese Bedingungen können regelmäßig geändert werden.